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LG Frankfurt/Oder, 26.08.2005 - 17 O 414/04 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 26.08.2005 - 17 O 414/04
- OLG Brandenburg, 24.05.2006 - 3 U 189/05
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 24.05.2006 - 3 U 189/05
Gewerberaummiete: Regelausschlussfrist für Einwendungen gegen die …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26.08.2005 - 17 O 414/04 - abgeändert; das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) in dieser Sache wird aufrechterhalten, soweit es den Beklagten zur Zahlung von 4.988,66 EUR verurteilt hat, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.400,65 EUR seit dem 13.12.2004 und aus weiteren 1.588,01 EUR seit dem 21.03.2005.das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26.08.2005 - 17 O 414/04 -abzuändern; das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) in dieser Sache aufrechtzuerhalten, soweit es ihn zur Zahlung von 4.988,66 EUR verurteilt hat, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.400,65 EUR seit dem 13.12.2004 und aus weiteren 1.588,01 EUR seit dem 21.03.2005.